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Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die ein Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er einen Kredit vorzeitig zurückzahlt. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich geregelt und beträgt in Deutschland maximal 1,5 % des Restdarlehensbetrages.

Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Kreditgeber entschädigen für die entgangenen Zinsen, die er hätte erhalten, wenn der Kreditnehmer den Kredit bis zum vereinbarten Ende zurückgezahlt hätte.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann in folgenden Fällen anfallen:

Der Kreditnehmer löst den Kredit vorzeitig durch Sondertilgung oder Umschuldung ab.
Der Kreditnehmer kündigt den Kreditvertrag vorzeitig.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel bei Abschluss des Kreditvertrages im Darlehensvertrag geregelt. Der Kreditnehmer sollte daher vor Abschluss eines Kreditvertrages die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen.

Es gibt einige Ausnahmen von der Vorfälligkeitsentschädigung, z. B.:

Der Kreditnehmer kündigt den Kreditvertrag aus wichtigem Grund, z. B. wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditgebers.

Der Kreditgeber ändert die Konditionen des Kreditvertrages, z. B. durch eine Zinserhöhung.

In diesen Fällen muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung erstatten.

Der Kreditnehmer kann die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, indem er den Kreditvertrag bis zum vereinbarten Ende zurückzahlt.

 

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Veröffentlichungsdatum 01.09.2023