Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die dazugehörigen Rechte und Belastungen eingetragen sind. Es besteht aus drei Abteilungen:
Abteilung I
Die Abteilung I enthält die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken. Sie ist die wichtigste Abteilung des Grundbuchs, da sie Auskunft darüber gibt, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. In der Abteilung I sind folgende Angaben enthalten:
Die Flurstücksnummer
Die Gemarkung
Die Art der Nutzung des Grundstücks
Die Größe des Grundstücks
Die Eigentumsverhältnisse
Abteilung II
Die Abteilung II enthält alle Beschränkungen und Lasten, die an einem Grundstück bestehen. Dazu gehören beispielsweise Grundpfandrechte, Reallasten, Vorkaufsrechte und Nießbrauch. In der Abteilung II sind folgende Angaben enthalten:
Die Art der Belastung
Der Gläubiger der Belastung
Die Höhe der Belastung
Die Rangstelle der Belastung
Abteilung III
Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte, die an einem Grundstück bestehen. Grundpfandrechte sind Rechte, die einem Gläubiger ein Pfandrecht an einem Grundstück geben. Das bedeutet, dass der Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs des Schuldners das Grundstück verwerten kann, um seine Forderung zu begleichen. In der Abteilung III sind folgende Angaben enthalten:
Die Art des Grundpfandrechts
Der Gläubiger des Grundpfandrechts
Die Höhe des Grundpfandrechts
Die Rangstelle des Grundpfandrechts
Die Abteilungen I und II sind in fortlaufender Nummerierung angelegt. Die Abteilung III ist in Rangfolgen unterteilt, wobei die Rangstelle 1 das höchste Rangrecht hat.
Das Grundbuch ist ein wichtiges Dokument für alle, die mit Immobilien zu tun haben. Es gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer eines Grundstücks ist, welche Rechte und Belastungen an einem Grundstück bestehen und welche Rangfolge die einzelnen Rechte und Belastungen haben.